Hinweisgeber-Tool

Verstöße sicher und vertraulich melden

Unser Hinweisgebersystem

euroflex24 nimmt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und ethischer Grundsätze sehr ernst. Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) stellen wir ein vertrauliches Meldesystem für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zur Verfügung.

Wenn Sie Kenntnis von möglichen Verstößen gegen geltende Gesetze oder interne Richtlinien haben, können Sie diese sicher und vertraulich melden.

Was kann gemeldet werden?

Meldungen können sich auf folgende Bereiche beziehen:

  • Verstöße gegen Finanzdienstleistungsgesetze und -vorschriften
  • Geldwäsche und Betrug
  • Datenschutzverletzungen
  • Korruption und Interessenkonflikte
  • Sonstige schwerwiegende Rechtsverstöße

Wie können Sie einen Hinweis geben?

Sie können uns Ihren Hinweis auf folgendem Weg zukommen lassen:

Per E-Mail (vertraulich):
info@euroflex24.com
Bitte kennzeichnen Sie Ihre Nachricht mit dem Betreff: „Vertrauliche Meldung – Hinweisgeber"

Schutz der Hinweisgeber

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, werden gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vor Repressalien geschützt. Ihre Identität wird vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung weitergegeben.

Anonyme Meldungen sind möglich. Wir empfehlen jedoch, Kontaktdaten anzugeben, damit wir bei Bedarf Rückfragen stellen können.

Externe Meldestellen

Zusätzlich zu unserer internen Meldestelle können Sie sich auch an die zuständige externe Meldestelle wenden:

Bundesamt für Justiz (BfJ) – Externe Meldestelle nach dem HinSchG
www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle